Die Einkommenssteuer trifft im Grunde jeden Freelancer. Die wenigsten jedoch wissen, was sie dort überhaupt zahlen – ganz zu schweigen von der Summe, die im Raum steht. In diesem Artikel erfährst du deshalb alles, was du zur Einkommenssteuer wissen musst: Von der puren Begriffsdefinition bis hin zu ausgefeilten Einkommenssteuer-Rechnern erwartet dich alles, was du zu diesem Thema wissen solltest.
Was ist die Einkommenssteuer?
Die Einkommenssteuer ist für die meisten Freelancer gerade zu Beginn ein Buch mit sieben Siegeln. Zu trocken ist die Steuerthematik – aber dennoch sinnvoll. Beginnen wir also mit der Frage: Was ist eigentlich die Einkommenssteuer – und wo fließt sie hin?
Grundsätzlich wird in Deutschland auf das Einkommen einer jeder natürlichen Person eine Steuer erhoben – die Einkommenssteuer. Hier gibt es nun sieben Arten von Einkünften, darunter auch jene aus selbstständiger und freiberuflicher Arbeit. Die Summe der gezahlten Steuer fließt in verschiedenen Anteilen an Länder, Kommunen und den Bund.
Anders, als man vielleicht denken könnte, ist die Einkommenssteuer für den Staat noch wichtiger als die Umsatzsteuer, da sie etwa 30 Prozent aller Steuereinnahmen ausmacht. Um eine einheitliche Regelung der Einkommenssteuer sorgt sich derweil das Einkommenssteuergesetz. Alle steuerlichen Berechnungen sind hier über den Einkommenssteuertarif geregelt.
Ob du nun vollkommen oder nur beschränkt einkommenssteuerpflichtig bist, hängt von deinem Wohnsitz ab: Hast du deinen ständigen Wohnsitz innerhalb Deutschlands, trifft auf dich die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht zu. Solltest du nicht konstant in Deutschland leben, giltst du als beschränkt einkommenssteuerpflichtig.
Wo liegt der Unterschied zur Lohnsteuer?
Vielleicht hast du dich auch schon gefragt, wo nun der genaue Unterschied zur Lohnsteuer liegt. Im Grunde ist die Antwort recht einfach: Die Lohnsteuer wird von Arbeitnehmern gezahlt. Bist du hingegen selbstständig oder betreibst ein Nebengewerbe, spricht man von nicht mehr von der Lohn-, sondern der Einkommenssteuer.
Fristen der Einkommenssteuer
Anders als die Lohnsteuer, die für Arbeitnehmer automatisch vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird, gelten bei der Einkommenssteuer andere Regeln. Als Freelancer kannst du deine Steuererklärung selbst beim Finanzamt einreichen. Die Frist dazu liegt aktuell beim 31. Juli. Hast du hingegen einen Steuerberater an deiner Seite, gilt für dich der 28. oder 29. Februar des Folgejahres als Abgabetermin.
Wichtig: Notiere diese Fristen und halte dich daran. Verspätest du dich, musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Was steckt hinter der Einkommenssteuer?
Wie zu Beginn bereits erwähnt, regelt das Einkommenssteuergesetz die Höhe und Verwendung der Steuereinnahmen. Dahinter stecken wiederum die sieben folgenden Ideen:
- Nettoprinzip: Grundsätzlich werden lediglich die Netto-Einnahmen versteuert. Das entspricht deinem Einkommen abzüglich sämtlicher relevanter Kosten wie zum Beispiel Marketing-Budgets oder Betriebskosten.
- Perioditätsprinzip: Dein Einkommen wird nach Perioden besteuert. Vorherige oder folgende Perioden haben keinen Einfluss auf deine aktuelle Steuerlast.
- Welteinkommensprinzip: Jeder in Deutschland Steuerpflichtige muss sein Einkommen zu 100 Prozent versteuern – inklusive der Einnahmen, die im Ausland entstanden sind.
- Leistungsfähigkeit: Unterschiedlich hohe Einkommen unterliegen unterschiedlich hohen Steuersätzen. Dabei handelt es sich um eine Ist-Besteuerung.
- Gestaffelte Steuersätze: Dein Einkommen wird progressiv versteuert. Es gibt also eine Staffelung der Steuer abhängig von der Einkommenshöhe.
Was musst du versteuern?
Nachdem wir nun herausgefunden haben, was genau die Einkommenssteuer ist und was dahintersteckt, fragst du dich sicher: “Was muss ich nun versteuern?” Genau dieser Thematik gehen wir in diesem Absatz auf den Grund und stellen fest, welche Einkommensarten versteuert werden können und was du von der Steuer abziehen kannst.
Grundsätzlich gilt: Fast alle Einnahmen müssen versteuert werden – sogar Gewinne! Bei Letzteren ist lediglich entscheidend, ob diese durch pures Glück (Lotto spielen) entstehen oder ob es sich um eine Entlohnung handelt. Somit unterliegen jegliche Einnahmen der Einkommenssteuer, selbst Zinsen, Mieteinnahmen und Co.
Dennoch gibt es eine Ausnahme: Jeder Steuerpflichtige verfügt über einen sogenannten Steuerfreibetrag. Dieser liegt aktuell bei 9.000 Euro jährlich. Das bedeutet, dass du erst ab Einnahmen von 9.000 Euro oder mehr einkommenssteuerpflichtig wirst.
Somit werden folgende Einnahmen versteuert:
- Selbstständigkeit (in einer Personengesellschaft)
- Nichtselbstständigkeit
- Land- oder Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermiete, Verpachtung und sonstigen Quellen
Abzugsfähige Ausgaben
Natürlich musst du nicht auf dein volles Einkommen blindlings Steuern zahlen. Du kannst auch einige Beträge “gegenrechnen”. Das bedeutet, dass du für deinen Betrieb absolut notwendige Ausgaben steuerlich geltend machen kannst. Welche Kosten dazu zählen, kannst in der Regel nur du für dein Geschäftsmodell bestimmen. Klassische Ausgaben wären zum Beispiel die Büromiete, Fahrtkosten, Anschaffung von Betriebsmitteln, Werbekosten und Co. All diese Ausgaben mindern deinen Gewinn und senken somit das zu versteuernde Einkommen.
Welcher Steuersatz für dich anfällt, kannst du unter diesem Link herausfinden.
Freibeträge 2019
Du siehst: Wir nähern uns der Berechnung deiner Einkommenssteuer. Bevor wir dir aber einen konkreten Einkommenssteuer-Rechner empfehlen, finden wir vorerst einmal heraus, welche Freibeträge du noch geltend machen kannst:
- Grundfreibetrag: 9.000 Euro
- Rentenfreibetrag: 24% der Rentenzahlung
- Gewerbesteuer: 24.500 Euro
- Freibetrag für Ehrenamt: 720 Euro
- Freibetrag für Übungsleiter: 2.400 Euro
Einkommenssteuerrechner Online
Zeit, um einen Überblick zu deiner aktuellen Steuerbelastung zu erhalten. Klicke dazu auf diesen Link und errechne deine Einkommenssteuer online. Der Rechner befindet sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Finanzen. Aber Vorsicht: Es kann dennoch vorkommen, dass das Finanzamt deine Steuerlast um ein paar Euro “anders sieht”. Dabei kann es sich in aller Regel jedoch nur um geringe Beträge handeln.